Allgemeine Gechäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von IMPERATOR STUDIOS, Landgrafenstraße 37–39, 53842 Troisdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt).
(2) Die AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen, insbesondere in den Bereichen Audio-, Video-, Foto-, Web- und Medienproduktion sowie damit verbundene Beratungs- und Kreativleistungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Solche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(5) Mit der Beauftragung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Imperator Studios sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, den Beginn der Leistungserbringung, die Annahme eines Angebots oder eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Sofern für bestimmte Leistungen eine Registrierung als Neukunde vorgesehen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen relevanter Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Angaben vollständig und korrekt sind. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Identität des Auftraggebers oder dessen Vertretungsberechtigung in geeigneter Weise zu überprüfen.
§3 Leistungen
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
(2) Der Auftragnehmer erbringt kreative, technische und beratende Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Audio-, Video-, Foto-, Web- und Social-Media-Dienstleistungen sowie weiteren damit verbundenen Medien- und Kreativleistungen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte gestalterische oder künstlerische Umsetzung. Der Auftragnehmer berücksichtigt die Wünsche des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der vereinbarten Projektziele.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte freie Mitarbeitende, Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
(5) Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten sowie Auswirkungen auf vereinbarte Liefertermine zur Folge haben.
(6) Sofern nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder einer schriftlichen Vereinbarung, sind insbesondere Rohdaten, Projektdateien, offene Arbeitsdateien, Quellcodes sowie sonstige Zwischenergebnisse nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und sonstigen Inhalte vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Erteilung von Freigaben verantwortlich. Verzögerungen bei Freigaben oder fehlende Mitwirkung können vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend verschieben.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang aktiv mitzuwirken. Dies gilt auch für Personen, die der Auftraggeber zur Vertragserfüllung hinzuzieht oder bereitstellt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass diese Personen zum vereinbarten Zeitpunkt einsatzbereit sind und ihre Mitwirkung ordnungsgemäß erbringen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsausfälle, die auf eine unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers oder der von ihm bereitgestellten Personen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können nach dem jeweils aktuell gültigen Stundensatz oder gemäß einer gesonderten Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.
(4) Entstehen dem Auftragnehmer durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zusätzliche Aufwände, können diese nach dem jeweils aktuell gültigen Stundensatz gesondert berechnet werden.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, je nach Art, Umfang oder Dauer des Projekts eine angemessene Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(3) In begründeten Einzelfällen, insbesondere bei Neukunden, Projekten mit erhöhtem wirtschaftlichem Risiko oder wiederholtem Zahlungsverzug des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer eine vollständige Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung verlangen.
(4) Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen, Projektdateien, Nutzungsrechten sowie sonstigen Leistungen zurückzuhalten. Laufende Projekte können bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
(6) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
(7) Kosten für Fremdleistungen, insbesondere Reisekosten, Miettechnik, Sprecher, Darsteller, Models, Visagisten, Locations, Genehmigungen, Stockmaterial, Lizenzen oder vergleichbare Leistungen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(8) Wird ein bereits begonnener Auftrag auf Wunsch oder Veranlassung des Auftraggebers beendet, unterbrochen oder nicht weitergeführt, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, bereits entstandenen Aufwendungen sowie verbindlich eingegangenen Verpflichtungen abzurechnen. Weitergehende Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
§6 Termine, Lieferzeiten und Ausfallhonorare
(1) Vereinbarte Termine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Liefer- und Fertigstellungstermine setzen voraus, dass der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Muss ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber verschoben oder abgesagt werden, hat dies grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Erfolgt eine Absage oder Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen.
(5) Erfolgt die Absage oder Terminverschiebung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar zu berechnen.
(6) Gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleiben unberührt.
§7 Korrekturen, Abnahme und Archivierung
(1) Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, eine Korrekturrunde. Diese umfasst ausschließlich Änderungen an der Nachbearbeitung der vereinbarten Leistung sowie die einmalige Einarbeitung sämtlicher vom Auftraggeber gesammelten Änderungswünsche, sofern diese den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich verändern.
(2) Neuaufnahmen von Bild- oder Tonmaterial, Nachdrehs, Re-Recordings oder vergleichbare Leistungen sind nicht Bestandteil der Korrekturrunde und werden gesondert nach dem jeweils aktuell gültigen Stundensatz des Auftragnehmers oder gemäß einer gesonderten Vereinbarung berechnet.
(3) Weitere Änderungs- oder Korrekturwünsche nach Durchführung der enthaltenen Korrekturrunde werden nach dem jeweils aktuell gültigen Stundensatz des Auftragnehmers berechnet.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige Mängel oder Änderungswünsche mitzuteilen.
(5) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der Leistung keine schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(6) Der Auftragnehmer bewahrt Projektdateien und sonstige Arbeitsdaten grundsätzlich bis zu drei Monate nach Fertigstellung des Projekts auf. Ein Anspruch auf Archivierung oder spätere Wiederherstellung von Daten besteht nicht.
§8 Nutzungsrechte, Rohdaten und Referenzen
(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen. Darüber hinausgehende Nutzungs-, Verwertungs- oder Bearbeitungsrechte werden nur übertragen, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Auftrag resultierenden Forderungen.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos oder sonstige Materialien, frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung dieser Inhalte entstehen.
(4) Soweit für die Durchführung des Auftrags Inhalte oder Materialien Dritter verwendet werden, insbesondere Musik, Stockmedien, Schriftarten, Soundeffekte oder sonstige lizenzpflichtige Inhalte, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Rahmen dieser Lizenzbedingungen zulässigen Nutzungsrechte. Eine weitergehende Rechteübertragung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
(5) Sofern im Angebot oder Vertrag ausdrücklich eine Buy-Out-Lizenz oder eine vergleichbare umfassende Rechteübertragung vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber die dort beschriebenen Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Rechteübertragung richten sich ausschließlich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(6) Die Herausgabe von Audioaufnahmen oder sonstigen Arbeitsergebnissen richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang. Offene Projektdateien, Quellcodes sowie vergleichbare Arbeitsdateien sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
(7) Bei Video- und Filmproduktionen sind Rohdaten grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und kann mit einem zusätzlichen Entgelt von bis zu 50 % des vereinbarten Drehtagessatzes je Drehtag berechnet werden.
(8) Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte sowie daraus entstandene Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen oder sonstigen Werbemitteln zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder ausdrücklich schriftliche Vereinbarungen entgegenstehen.
§9 Haftung
(1) Der Auftraggeber haftet für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden an Räumlichkeiten, technischem Equipment, gemieteter Technik, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen, sonstigen Arbeitsmitteln oder sonstigem Eigentum des Auftragnehmers, die durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte, mitgebrachte oder bereitgestellte Personen verursacht werden.
(2) Die Haftung des Auftraggebers umfasst insbesondere die erforderlichen Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Gegenstände sowie sonstige hierdurch entstandene Folgekosten, soweit diese auf das Verhalten des Auftraggebers oder der von ihm eingesetzten Personen zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Schäden an durch den Auftragnehmer angemieteter oder von Dritten zur Verfügung gestellter Technik oder sonstigen Arbeitsmitteln, soweit der Auftragnehmer hierfür gegenüber dem jeweiligen Eigentümer haftet.
(3) Entstandene Schäden oder Störungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
(4) Für Rechtsverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos oder sonstige Materialien, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Im Übrigen gilt die Regelung gemäß § 8 Abs. 3 dieser AGB.
(5) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Störungen, Ausfälle der Stromversorgung, Telekommunikations- oder Internetdienste oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.
(8) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, Dateien oder sonstigen Materialien, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Auftraggeber ist für die Anfertigung geeigneter Sicherungskopien selbst verantwortlich.
(9) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.
§10 Datenschutz und Schlussbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(2) Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
